Pulse: Ja, herzlich willkommen zu einer neuen PULS Session, auf welches sich tatsächlich relativ viele der recht fortgeschrittenen Unternehmer gefreut haben und wir bereits recht positive Seatback bekommen haben. Heute beerdet uns Moritz. Moritz ist Partner bei Smith, Gambrill & Russell, eine US-amerikanische Anwaltskanzlei und dort Vertreter europäischer Firmen, eben vom Markteintritt in die USA über die gesamte Strukturierung bis hin quasi über die laufende Entwicklung. Also quasi das A- bis Z-Punkt. Buritz, magst uns ein wenig mehr von dir erzählen? Wo kommst du ursprünglich her und was war dein persönlicher Weg bis hierhin? Moritz Masberg: Hi Alex, danke für die Einladung. Und ja klar, das mach ich gerne. Ich komm wirklich aus Düsseldorf und hab in Deutschland Jura studiert, in Trier und in Frankfurt mein Referendariat gemacht. Hab dann kurze Zeit auch als Rechtsanwalt in Deutschland gearbeitet, hatte aber immer den Wunsch, noch zumindest einmal im Ausland bisschen Zeit zu verbringen, bevor ich mit dem Inselwissen, deutsches Recht dann... für alle Zeit in Deutschland arbeite und dachte, sei noch meine Gelegenheit, ein den Horizont zu erweitern, das Englisch auf Vordermann zu bringen. dann kam das eine zum anderen. Ich habe hier meine Frau kennengelernt und bin nie wieder zurückgekehrt. Ich habe, ganz so einfach wie es klingt, es nicht. Ich habe keine Amerikanerin geheiratet, eine Russin, die hat mir bei Visa-Fragen nicht behilflich sein können. Ich musste das... über den Job laufen lassen und hab mich zunächst mit einer Arbeitserlaubnis, es nach dem Studium hier in den USA gibt, bisschen von Job zu Job gehangelt, auch bei Department of Justice am Ende, dem Volkswagen-Skandal mitgewirkt auf Seite des Department of Justice. Und hatte dann aber das große Glück, zur richtigen Zeit mich noch mal initiativ Zum zweiten Mal tatsächlich, nachdem ich dann auch das New Yorker Bar Exam bestanden hatte, bei einer Kanzlei zu bewerben, die sich auf Dachmittelstand im US-Geschäft spezialisiert hat, schon vor Jahrzehnten. Und wie gesagt, das Timing passte und dann hat diese Kanzlei meine Green Card gesponsert, das war 2016, dass wir da zusammen kamen und dann habe ich dort acht Jahre lang mich in ... auf dieses Feld fokussiert. Ich hatte noch aus meiner Zeit als Rechtsanleiter in Düsseldorf, wo ich immer noch zugelassen bin, so ein bisschen Verbindungen zu Markenrecht und vor allem Anti-Counterfeit. Und das habe ich mir bisschen rübergerettet. Also ich mache neben diesem Kerngeschäft, das wir heute und was sicherlich die Zuschauer und Zuhörer interessiert, da auch noch einiges im Markenschutz. Aber 90, 95 Prozent meiner Arbeit sind weiterhin die Betreuung von Dachmittelstand. Auch größere Unternehmen und auch einige Dutzend Start-ups sind dabei. Aber der Sweetspot ist genau da. Oft familiengeführte Unternehmen. Deswegen ist das Thema Haftung dort noch mal eine besondere und persönliche Rolle spielt. Und genau acht Jahre war ich dort. bin am Ende mit meinem damaligen Chef und jetzt Partner und dann Freund und Ex-Partner im Ruhestand hier rüber zu SGR gegangen. ein bisschen aus dem Nähkästchen zu plaudern. Wir haben immer ein bisschen umeinander rumgetanzt und verhandelt. Ich wollte Earnout, er wollte Cash Jetzt und wir haben den Knoten nicht lösen können und sind aber weiterhin, glaube ich, gut befreundet. Er hat seine Kanzlei und unser ganzes Team zusammen bei SGR eingebracht. Das war insofern ein sinnvoller Partner, weil Smith, Gambre und Russell hatten eine sehr etablierte Internationalpraxis. Darin ist die Dachpraxis und darin die deutsche Praxis mit Abstand die größte. Aber wir haben auch einen großen Japanese-Desk, Korean-Desk, French, Israel und einige weitere. Und das war eine sinnvolle Ergänzung, weil man hier ein Apparat hatte, der mehr oder weniger nahtlos, natürlich ist das immer aufwendig, Kanzleien zu verbinden, mehr oder weniger nahtlos und hoffentlich möglichst geräuschlos für die Mandanten, das integrieren konnte. Und für mich war es eine große Erleichterung letztlich. Ich bin sehr happy hier, weil ich habe jetzt einen großen Apparat und Spezialisten in... sehr vielen Bereichen, worauf ich vorher nicht so ohne Weißes dazugreifen kann. Wir haben tolle Litigators, haben Börsenaufsichtsspezialisten, wir Umweltrechtler, Patent Practice. wir sind fast 400 Anwälte mit 15 Büros weltweit. Aber mit dem Verständnis, dass man unter anderem Dachmittelstand nicht Fifth Avenue oder Big Law Rates auch unbedingt... vorlegen kann und das hat mir auch die Verbindung ein bisschen erleichtert und deswegen sind auch eigentlich, ich würde sagen, von 180 Firmen sind 170 mitgegangen, was ich für einen sehr großen Erfolg halte. Pulse: Ja, spannend. Das ist tatsächlich ein relativ großer Schritt gewesen. Werden Sie uns damals kennengelernt haben, das Team noch nicht so groß. Von daher war das auch spannend, deine Entwicklung zu verfolgen. Lass uns mal auf die Unternehmen schauen, die dann tatsächlich den Schritt in die USA machen. Wo würdest du sagen, was sind die größten Denkfehler der deutschen Gründer, wenn sie eben an die USA denken? Moritz Masberg: Vielen Dank. Oft, glaube ich, sagen mir Unternehmen, die die ersten Schritte so eruieren, dass sie möchten alles blitzschnell haben und haben noch nicht das Problembewusstsein. Und ich versuche natürlich auch nicht, der Lawyer Lawyer zu sein, sondern auch als Berater von Management und Ownership die Wege aufzuzeigen, aber muss trotzdem Verständnis wecken für ... Dinge, umzusetzen sind, bevor man in Fallen zappt. Das ist eben nicht damit getan, man Dinge einfach ins Englische übersetzt. Es ist nicht damit getan, deutsche Konzepte einfach in die USA zu übertragen. Im Employment-Bereich, in Verträgen. Der Amerikaner möchte keine deutschen AGB sehen und verweise auf BGB und HGB und Verbraucherschutzrichtlinien der EU. So Dinge müssen angegangen werden. Und dazu kommt auch, dass man nicht davon ausgehen darf, dass es sich einen föderalen Bundesstaat wie die Bundesrepublik handelt, sondern hier sind fast alle, fast alle für uns relevanten Gesetze auf bundesstaatlicher Ebene. In Deutschland gibt es einen BGB für alle Firmen und nicht für bayerische einen BGB und für Nordrhein-Westfalen, sondern und hier gibt es aber eben Corporate Laws und Employment Laws, die sicher mit relevantesten, 50 mal. Und da gibt es durchaus große Unterschiede zwischen Kalifornien und New York und anderen Staaten. Da sehe ich immer, das muss man ein bisschen wachkitzeln, dass man sich darauf einstellen muss, dass es 50 Staaten sind. Und die One-on-one-Ticken kommen natürlich immer darauf an, die Antwort wird, oder der Satz wird heute noch bestimmt öfters fallen, kommt darauf an, was ist die Industrie, was ist das derzeitige Projekt. Aber da sehe ich so die ersten Hürden immer. Pulse: gut. Ja, jetzt hast du ja schon so bisschen angerissen, was die Hürden und Herausforderungen sind. Auf der anderen Seite, was ist denn tatsächlich der Vorteil des US-amerikanischen Marktes? Warum gehen Firmen den Weg, dass sie sagen, wir möchten eben den amerikanischen Markt adressieren? Moritz Masberg: Viele Firmen bekommen Kundenanfragen aus den USA und sehen, dass dort der Bedarf einfach stetig wächst. Und andere haben vielleicht schon feste Distributoren oder andere Geschäftspartner in den USA, die über die Zeit erwarten, dass man dort seinen eigenen Standort eröffnet, nicht mehr über eine deutsche GMA und GmA und KUKAG zu kontraieren. Der Hauptgrund, der überall steht, ist, dass es sich die größte Volkswirtschaft der Welt handelt und den größten Markt in fast allen Industrien. Weswegen man immer schaut, können wir jetzt schon in die USA, sollten wir jetzt schon in die USA, das geht damit einher. Pulse: Ja, jetzt wirst du ja auch Erstgespräche führen. Insbesondere wenn es darum geht, dass jetzt ein Unternehmer gesagt hat, ich möchte mit dem Unternehmen in die USA expandieren. Ich habe da gewisse Pläne, möglicherweise habe ich auch den ersten Kunden. Welche Fragen stellst du zu den Grundvoraussetzungen? Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen denn eigentlich mitbringen, tatsächlich auch den Schritt in die USA machen zu können? Moritz Masberg: Ich betreue die 140-150-Tochter-Gesellschaften aus allen möglichen Industrien. Ich will sie nicht alle aufzählen, es sind alle möglichen Industrien. Deswegen stelle ich aber trotzdem, auch wenn für jeden der Schritt, für jede dieser Industrien oder jede dieser Firmen der Schritt offenbar mehr oder minder, aber oft mehr erfolgreich gewesen ist und hoffentlich bleibt, durchaus die Frage nach dem Produkt und nach dem konkreten Projekt. dann zu sehen, was hier überhaupt was an regulatory compliance nötig ist. Im Lebensmittelbereich haben wir andere Voraussetzungen, allein schon beim Import und nicht erst hinterher im Supermarktregal, wohingegen wir bei Consumer Products ziemlich schnell weiterkommen und bei Produktionsgütern auch wieder erst größere Räder drehen sollten. Erstens hinterher... große Schäden zu vermeiden und auch, dass einem Kunden nicht abspringen. Ich will jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen, aber man muss bei Produktionsgütern zum Beispiel auch wieder an Arbeitnehmer-Schutzgesetze denken und Zertifizierungen und das Stichwort hier Produkthaftungsschutz. Also es kommt aufs konkrete Projekt an, aber deine Frage zielte ja auch ab, ein bisschen auf Firmen, die sich in den USA intervieren möchten. Und dann gibt es natürlich neben den für mich Standardthemen, die ich tagtäglich betreue, das ist Vertragsgestaltung. würde sagen, 50 Prozent meiner Arbeit ist ein Commercial Agreement. Natürlich das Thema Firmengründung, was aber am Ende wirklich nicht Rocket Science ist. Wichtig ist, dass eine Firma hinterher ordentlich geführt wird, aber die Gründung selbst ist spielend. Der wichtige Punkt gleich zu Beginn ist, ist steuerlicher Natur. Wir haben eine ganze Reihe von Limiteds. Wir haben eine Corporation, eine LLC und eine LP. Das sind alles Gesellschaftsformen, die unterlich steuerlich behandelt werden können. Und alle, die gleiche beschränkte Haftung haben. Da ist aber die Frage, wie sieht die Struktur in Deutschland aus? Was möchte man mit dem Unternehmen in 3, 5, 10 Jahren machen? Bei Hinterher kann eine Umstrukturierung durchaus ein so genanntes taxable Event werden und dann sehr teuer sein. Wohingegen, wenn man jetzt die richtigen Weichen stellt, enorme Steuervorteile erhalten kann. Und ich kann das ... zum gewissen Grad eroieren, aber, wenn es speziell wird, allein schon aus gesetzlichen Gründen auf amerikanische CPAs zurückgreifen. Die sich gut mit dem deutscher-amerikanischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und den anderen Themen, die da drin sind, auskennen, koordinieren. Also steuerliche Fragen, Eigentümerstruktur und Zielvorstellungen sind sicherlich auch wichtig zu beginnen. Pulse: Absolut, du hast schon die ein oder andere Firmenstruktur angesprochen. Wir werden jetzt nicht die Zeit haben, uns jede Gesellschaftsform anschauen zu können. Aber natürlich müssen wir uns am Ende über die Delaware Sea Corporation unterhalten oder Sea Corp unterhalten. Warum fällt der Begriff denn eigentlich so häufig und was ist es denn eigentlich? Moritz Masberg: Wie ich schon vorhin schon sagte, es gibt auch hier im Corporate Law wieder 50 Staaten und 50 Gesellschaftsrechte. Und Delaware war der erste Staat, der das Modell erkannt hat mit sehr flexiblen, einfachen Gesellschaftsrecht zu günstigen Kosten. Franchise Tax, die überschaubar ist. viele Unternehmen ins Land zu locken. habe nicht zuletzt wieder geguckt, aber glaube, 60 bis 70 Prozent aller amerikanischen Firmen und sicherlich 99 Prozent aller Fortune 500 Firmen sind Delaware Corporations. Und das zieht diese großen, also diese Riesen zieht es deswegen auch an, weil wir dort die erfahrensten Gerichte haben. den Court of Chancery. Elon Musk hat vor ein paar Jahren Delaware verlassen, weil dieses so erfahrene Gericht gesagt hat, 60 Milliarden Vergütung gehen nicht. Was durchaus auch Leute gewundert hat, dass in diesem Land plötzlich bestimmte Gehälter doch nicht mehr gehen. Aber er ist nach Texas gegangen. Und jetzt, ohne da jetzt weiter drauf eingehen zu wollen, man hat verlässliche Gerichte, und das ist natürlich wichtig, wenn man sich über Themen streitet und Agreements verhandelt. dass man weiß, wo man am Ende landet. Das ist nicht unbedingt ein gutes Argument für all die anderen Start-ups und andere Unternehmen, nach Delaware zu gehen, aber es ist eben ein Bedeutungsrecht, wo sich die meisten Praktiker mit auskennen, wo man weiß, was man hat. Ich würde sagen, auch hier 80%, 90 % der Firmen, die ich betreue, sind Delaware-Firmen. Aber ich sehe mehr und mehr habe auch keine Berührungsängste vor den Firmen aus Wyoming und Georgia und Nevada. Die sind alle mit der Zeit nachgezogen. Teilweise sogar ein schlubsgünstiger. Trotzdem ist Delaware einfach, weil es jahrzehntelang der Magnet war, weiterhin eine einfache, verlässliche Wahl, wo ich auch immer die erste Empfehlung hinmache. Pulse: Ja, da scheint sich jemand in der Vergangenheit tatsächlich Gedanken dazu gemacht zu haben. Denn Deliray hat da mit Sicherheit auch den ein oder anderen Cent wird verdient, oder? Moritz Masberg: und Ja, sicher, sicher. Also wenn ich sage Franchise Techs, niemand arbeitet dort. Also will ich nicht sagen, da wohnen auch bestimmt paar Hunderttausend Leute, aber wir haben Millionen Firmen dort registriert und nicht wir. Die USA haben dort Millionen Firmen registriert und es ist niemand wirklich dort tätig. Diese Firmen zahlen dort keine Einkommenssteuer. keine Withholding-Tags für ihre Angestellten, außer sie haben tatsächlich welche, aber es ist große Ausnahme, sondern es gibt diese Franchise-Tags. Und ja, durchaus, wenn man ein großes Unternehmen, ein Börsenortiers-Unternehmen ist, dann kommt da deutlich mehr zusammen, als wenn Moritz mal wieder für einen Sole-Shareholder, eine GmbH, aus dem Schwarzwald eine C-Corp gründet. C-Corp übrigens nur, auch die Frage zu beantworten, das gibt es. C-Corp und eine S-Corp ist auch hier wieder die steuerliche Behandlung, die da unterschiedlich ist. Also ich betreue im Wesentlichen closely held corporations. Dafür steht aber nicht das C. Closely held heißt, wir haben nur eine Hand voll von oder in der Regel einen Shareholder, der die Firma hält. C steht für das Kapitel im IRS Code und das heißt, letztlich heißt das, eine C-Corp gibt eine eigene Steuererklärung ab. Wohingegen eine S-Corp keine Steuererklärung abgibt, sondern wo die Eigentümer der Eskorben, wie bei einer Partnership, wie bei einer Personengesellschaft, die Steuererklärung für, nicht für eine eigene Steuererklärung abgeben, indem sie ihre Einkünfte aus der Beteiligung der Eskorben versteuern. Das mache ich nicht so oft, aber kann man machen. Pulse: Okay, gut. Heißt, haben uns jetzt die Hintergründe angeschaut. Jetzt haben wir uns über das Gesellschaftsrecht schon so bisschen unterhalten. Jetzt gibt es natürlich noch ein ganz, ganz großes Thema und das ist das US-Visa und am Ende auch die Standortwahl. Welche Visathemen sollte der Gründer dann rechtzeitig oder frühzeitig auf dem Radar haben? Moritz Masberg: Ja. Man braucht bisschen Vorlaufzeit. Zum Timing muss man sagen, war für mich auch eine Ungewöhnung. bin ja nicht, wie gesagt, ich bin mit dem Studentenwiesel hierher gekommen und war auch verwöhnt zum Beispiel durch das Aufwachsen in der EU und im Schengenraum. Weil Schengen gar nicht relevant ist, aber ich kann andauernd, ich könnte morgen in Spanien und übermorgen in Italien arbeiten und hab gedacht, jetzt in den USA, war ich schon als Kind mal als Tourist. Das zu erkennen, was für Hürden einem gesetzt werden, auch hier eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Aber was für ein Stress das auch bedeuten kann. In meinem Fall war es sehr stressig da hinten. Durchaus meine Zukunftsplanung und Lebensplanung an so einem Visum und ein Langzeitarbeitserlaubnis. Wobei ich hinaus will, man braucht bisschen Timing und man muss sehen, wie man stützen kann. Es gibt 183, glaube ich, also jedenfalls über 180. und unter 190 amerikanische Visatypen. Und bei mir spielen 4, 5, 6 eine Rolle. Für jemanden, hier hinüber möchte, wäre die Frage, wie lange möchtest du hier rüber? Möchtest für ein Jahr oder anderthalb? Oder bist du jetzt schon fest entschlossen, für alle Zeit hier zu bleiben? Und was ist deine Aufgabe? In der Regel schauen wir auf zwei Visatypen. Auf das E2. Investorenwiesung. Da geht es ums Geld, da geht es die Schaffung eines potenten Steuerzahlers und Arbeitgebers in den USA. Und deswegen schaut das die Behörde, in dem Fall ein Konsulat oder die Botschaft, nicht sehr genau auf die Person, die rüberkommt. Man gibt einen Businessplan ab und zeigt, was man bereits investiert hat und was so die Planung ist. Und damit darf man fünf Jahre in den USA arbeiten. Eine Firma, diesen Status erlangt hat, darf auch ohne Weiteres weitere Mitarbeiter in einem sehr vereinfachten Verfahren rüber schicken. Wichtig ist, dass immer genug Geld verdient wird, oder zumindest das Versprechen abgegeben wird zunächst, dass genug Geld verdient wird, auch diese ganzen Visa-Inhaber zu ernähren und dass auch noch ein Schmutz übrig bleibt. In fünf Jahren, wenn man dann doch länger bleiben möchte, muss man sich an diesen Versprechen so ein bisschen messen lassen. Ich habe aber einige Mandanten, also noch aus der Vorzeit und beim ... Ich Chef, die seit 20, 25 Jahren hier auf E2-Visa sind. Das ist ein relativ einfacher Prozess. Man muss bisschen Geld in die Hand nehmen. Ich habe schon diese Visa bekommen für Investitionen von unter 50.000 Dollar. Der Sweetspot wären eher 100, 150.000 Dollar. Das klingt viel, aber wir gehen vielleicht noch mal gleich bisschen drauf ein. Man darf sich im US-Markt nicht kaputt sparen. Und mit einem Lease und mit einem Messeauftritt und mit Anwalts- und Beraterkosten von anderer Seite erreicht man ziemlich schnell Sphären, die sich den 100 nähern. Und gerne auch schnell darüber natürlich. Das ist das eine. Ein anderes Visum, auf das wir oft schauen und was wir oft beantragen, wäre das L1-Visum. Da gibt es Unterkategorien, ich weiß nicht, welcher Tiefe wird es. machen wollen, aber das wäre eins, wenn das E2 nicht zur Verfügung steht, was häufig an Nationalitäten scheitert, weil das E2 ist erstens nur bestimmten Treaty Countries vorbehalten und zweitens muss die Eigentümerin eines E2-Visums die gleichen Nationalitäten haben wie die Person, entsandt wird. Das heißt, eine deutsche GmbH muss einen Deutschen entsenden. französische SA, nee Moment. Französische Rechtsform muss einen Franzosen entsenden. Was ist jetzt eine französische oder deutsche Gesellschaft? Es geht nicht darum, bei welchem Registergericht die registriert ist, sondern wie die Eigentümer, wie die Eigentümer- schaft besetzt ist. Eine GmbH, die zu 50 Prozent einem Belgier und zu anderen 50 Prozent einem Inder gehört, ist belgisch-indisch und kann somit einen Belgier oder einen Inder in die USA entsenden. Moment, kein Inder, weil Indien ist nicht Teil des Treaties, könnte aber ein Belgier entsetzen. Ich habe die Sorge, dass es etwas komplex wird, aber das ist durchaus ein Erfordernis, wenn wir eine deutsche GmbH haben, die jetzt mal zu 100 Prozent Deutschen gehört. oft, mir, der Fall ist aber nicht immer. Und die haben jetzt einen tschechischen Experten oder einen Schweizer und einen Polen, dann können wir nicht auf das E2 zurückgreifen. Und das L1 hat das alles nicht, das L1 schaut auch nicht aufs Geld, das L1 schaut auf die Person. Und es gibt im Wesentlichen zwei Unterkategorien, das L1A und das L1B. Also eine ist für Manager Executives und das andere ist für Special Knowledge Employees und kann am Ende zu einer Green Card führen. Und deswegen wird hier viel, viel genauer hingeschaut auf die Person. und ungleich größerer Aufwand, dieses Visum zu beantragen. wird auch nicht bei einem Konsulat, sondern an der Botschaft durchgesehen, sondern bei einem USCIS Service Center hier in den USA. USCIS, United States Citizen and Immigration Service. bräuchte ich nicht drüber, es dauert alles viel, viel länger, aber es ist ein gängiges Visum. Und ansonsten nur mal ... Ehrenhalber Advanced, H1B-Visa, O1-Visa spielen sicherlich eine Rolle. Auch die Employment-Based-Beingard, wie in meinem Fall damals. Und natürlich für Leute, einfach nur mal oft hin und her müssen und vielleicht mal längere Aufenthalte als mit Esther haben. Sicherlich auch noch das B1-Geschäftsreisen in diesem, eins, was wichtig ist. Bei meinen Mandanten allerdings vornehmlich für technisches Personal. ob für Wartung, Kalibrierung oder Installation da ist, das oft ein Visum der Wahl, weil das auch mit einem B1 gemacht werden darf. Für die meisten anderen Tätigkeiten braucht man ein Visum mit einer Arbeitserlaubnis, das ist beim B1 nicht der Fall. Pulse: Ja, das, äh, jetzt muss man aufpassen, dass wir nicht zu politisch werden, aber wie stark hat sich das in den letzten vier Jahren verändert? Moritz Masberg: Ich sehe die schauerlichen Meldungen aus Georgia, aus dem Werk dort. Da hatten auch wir viele Mandanten. habe vorhin gesagt, das Headquarter meiner Kanzlei ist in Georgia. Wir haben viele Firmen im Automotive-Bereich. ICE hatte dort im Werk eines koreanischen Autoherstellers Leute reingeschickt und koreanische Techniker, die berechtigt waren, dort Hand anzulegen, festgenommen und inhaftiert. Und das hat den Staat Georgia als Investitionsziel für das Land Korea viele, viele Jahre zurückgeworfen. Das sagen die Handelskammern dort und das sagen mir die Kollegen dort aus der Korean Practice. Das war erniedrigend und sehr, sehr abschreckend, was da gemacht wurde. Da gab es auch, da war es auch schwer, sich davor zu schützen. Es hatte keiner im Griff und auf dem Schirm. Ich muss sagen, bei mir ist der Stress noch nicht angekommen. Wenn ich an Business Immigration denke, es ist ein Muss, was wir anbieten müssen. Das war schon damals so in der kleineren Kanzlei, in der ich tätig war, wenn wir das ganze Paket anbieten wollen für ... deutsche Firmen, in den USA kommen, oder österreichische und schweizerische Firmen, dann ist die Frage Business Immigration eben früher oder später auf dem Tableau. es macht nicht großen Spaß, dieses Thema. Aber es ist ein absolutes Muss, so wie vielleicht in Deutschland der Rechtsanwalt sich hin und wieder auch den Führerschein des Geschäftsführers kümmern muss und ein bisschen Verkehrsrecht kümmern können muss, müssen wir Immigration Law rauf und runter können. Und weil ich weiß, dass da eine persönliche Komponente drin ist, das ist die ganze Planung, dass man jemanden mit Stallgeruch in die USA schicken kann, der dort was aufbaut. Vieles an dem Projekt USA hängt oft an so einem Visum. Ist es so, dass wir uns da auch wahrscheinlich mehr Stress machen als immer unbedingt nötig. Das ist durch Mr. T. noch extremer geworden. Aber ich kann sagen, Klopf aufs Holz, unsere Techniker und unsere E2 und R1-Leute sind noch alle rübergekommen. Und auch zurecht, weil es natürlich innerhalb des rechtlichen Rahmens ist. Aber man muss sie trotzdem briefen, weil die Stimmung dahin gegangen ist wie in Georgia, dass man am Flughafen schneller als man denkt, mit einem falschen Pieps und einem Versprecher vielleicht schon plötzlich seinen Status riskieren kann. Und gute Vorbereitung ist da das A und O. Pulse: Hattest du schon mal Berührungspunkte mit der Goldcard? Da hat sich doch auch was geändert, Moritz Masberg: Ach so, ja ich hab selber eine, aber ich hab das noch vorgeschafft bei der Green Card. Bevor ich jetzt weit aushole, es gab immer fünf Green Card Kategorien. Trump hat sich noch eine Gold Card ausgedacht. Ich muss gestehen, die ist noch nicht bei mir über den Tisch gegangen. hab auch noch nie das Geschäftsmodell so richtig verstanden. Außer ... für Schwerkriminelle. Warum man jetzt fünf Millionen investieren oder zahlen soll. Ich es geht schnell, es sehr komfortabel. Wenn Geld überhaupt keine Rolle mehr spielt, dann ist es sicherlich angenehmer, fünf Millionen zu überweisen als ... den Zirkus mitzumachen für eine investitionsbasierte Green Card, es schon vor Trumps Zeiten gegeben hat für Investitionen zwischen 800 und 1,1 Millionen. Mir wären die vier Millionen wichtig, die zu behalten. Deswegen würde ich auch durch einige Reifen hüpfen. Ich habe bisher auch bislang nur Mandanten gehabt, die sich für diesen Weg interessiert haben oder andere Green Cards. Es gibt die Green Card neben Investment und Trumps Gold Card natürlich. die Employment Base Green Card, die ich zum Beispiel damit beantragt habe. Und dann wegen Asyl und Heirat und Verwandtschaft. Aber ja, gab es in der Tat ein paar Änderungen. Die Diversity Lottery gibt es dazu noch. Die berühmte Green Card Lottery, die man einmal im Jahr spielen kann. Die soll immer wieder abgeschafft werden. Ich hab zuletzt nicht mehr kontrolliert, ob es die noch gibt. Ich glaube, es gibt sie doch. Pulse: Ja, sehr gut. Dann lass uns mal, nachdem wir jetzt das Visum beantragt haben, in das Thema des Haftungsschutzes gehen. Haftungsrisiken, am Ende auch den Schutz der deutschen Muttergesellschaft, aber eben auch die persönliche Haftung, die am Ende doch durchaus eine Rolle spielt. Welche Haftungsrisiken unterschätzen denn die deutschen Gründer in den USA relativ häufig? Da gibt es ja sicherlich auch Unterschiede, oder? Moritz Masberg: Ja, doch, doch, da gibt es zwei Hauptszenarien. Die große Sorge besteht immer von dem Szenario, was praktisch kaum eine Rolle spielt, das Thema Durchgriffshaftung. Ich nenne kurz mal die Szenarien, dann gehe ich gleich mal kurz auf die einzelnen ein. Thema Haftungsdurchgriff oder Durchgriffshaftung, Produkthaftung, da besteht eine große Sorge. Und dann ... das echte Hauptrisiko liegt in ... vertragliche Haftung und dann darin die Standardpunkte breach of contract und und employment was auch letztlich ein breach of contract ist aber employment hat einige gesetzliche Schutzmechanismen den Civil Rights Act und ich gehe gleich ein bisschen näher auf diese Risiken ein aber da die Hauptsorge besteht sicherlich beim Haftungsdurchgriff und da ist das Thema das die Muttergesellschaft in Deutschland wo das ganze Vermögen sitzt, haften soll für Ansprüche in den USA. Und der erste Schritt, den die Firmen deswegen gehen, ist die Gründung einer Tochtergesellschaft, die man dann auch gefährlichst in Verträgen mit amerikanischen Partnern einsetzen muss. Dann droht der Vertragspartnerin der US-Tochtergesellschaft, die man gründet hat, dass man vertraglichen Ansprüchen der Geschäftspartner oder Kunden ausgesetzt. Jetzt ist die aber nicht so kapitalisiert oder so ausgestattet wie die Muttergesellschaft. Und insofern ist das Risiko damit mal deutlich eingefangen. Und dann gibt es aber den Haftungsdurchgriff. Und das ist das Thema, das wir einen Kläger in den USA aus einem vertraglichen Anspruch gegen die US-Tochter haben und dieser Anspruch nicht erfüllt werden kann. mangels Masse und deswegen ein Antrag an das Gericht im Grundeufsstaat gestellt wird und gesagt wird, ich möchte auf das Vermögen der Muttergesellschaft zugreifen, entweder hier kriminell gehandelt wurde oder weil falsche Corporate Governance stattfand oder falsche Financial Governance, was letztlich dazu führte, dass die Tochter eigentlich nur ein alter Ego der Muttergesellschaft ist und wir deswegen auf das Vermögen der Mutter zugreifen können. Man nennt das hier Piercing of the Corporate Veil, das Durchstechen des Haftungsschleiers. Es findet kaum statt. Meine Mandanten sind, soweit ich weiß, nicht kriminell. Corporate Governance, ist ein Thema, wo man seine Hausaufgaben gut machen kann, ohne Riesenaufwand. Und das Thema von der Seite einfängt. Financial Governance heißt, es darf nicht drastisch unterkapituliert sein. Wenn ich sage, da ist weniger Masse, dann ist das ... Richtig, wahrscheinlich IP und vielleicht Kurzstücke und andere Vermögenswerte bei der Mutter deutlich größer sind. Heißt aber nicht, dass man die Firma nur künstlich am Leben halten darf. darf nicht... Wenn man Intercompany-Loan-Agreements abschließt, braucht man auch At-Arms-Length-Zinssätze. Man muss die Firma fair behandeln, auch im Intercompany-Bereich. Man darf kein gemeinsames Bankkonto haben. Das ist durchaus... Manchmal der Wunsch, weil Banking in USA aus Deutschland heraus Aber da muss man bloß die Finger von lassen. Das wären durchaus Punkte, die diesen Anspruch auf Haftungsdurchgriff befördern. das jetzt mal einzuordnen, das ist eine Riesensorge. Das findet in der Praxis kaum statt. Meinen Mandanten ist es noch nie passiert. Ich betreue, wie gesagt, eine relativ große Zahl. Den Kollegen in Atlanta, die noch mal ein Vielfaches von Dachfirmen in den USA betreuen, das ist noch nie passiert. Ich selbst habe den Anspruch aber vor zweieinhalb Jahren von einem New Yorker Gericht gegen die Eigentümerin einer LSC durchgesetzt, weil die schlampig war. Schlampig war im Hinblick auf Corporate Governance und einfachste Dinge nicht erledigt hat. Und dann wurde uns meiner Mandantin der Anspruch gegeben, sowohl gegen die kontrahierende LLC als auch die dahinter stehende Eigentümerin. Also es ist möglich, aber man kriegt das schnell in den Griff. Und ich würde da nicht große Sorgen haben. Und Produkthaftung ist sicherlich das Thema. Die Katze in der Mikrowelle macht allen Angst. Produkthaftung ist ein gesetzlicher Anspruch. Und es braucht als Voraussetzung eine Körperverletzung oder Sachschaden für den einen... Produkt defekt kausal war. Defekt kann sein Herstellungsfehler, Designfehler oder fehlende Warnung vor bestimmten Gefahren. Da gibt es auch wieder erstens die Möglichkeit, wenn das nicht völlig heilsbrecherische Produkte sind, auch zu vernünftigen oder angemessenen Kosten zu versichern. Da gibt es dann natürlich... Das Thema Zertifizierung, was ich eingangs genannt habe, was manchmal zwingend ist, auch ultrahohe Schadensersätze zu vermeiden, sage ich auch gleich kurz was zu. Und der wichtigste Ansatz für diesen Anspruch ist eigentlich der fehlende Warnhinweis. Man hat nicht auf die dem Produktinnenwohne Gefahr richtig hingewiesen und deswegen ist hier eine Verantwortung entstanden. Das sind so die drei Haupt... Die Sorge, da besteht, ich sage immer das Stichwort ultrahoher Schadensersatz, man liest davon, dass in den USA dann plötzlich zig oder hunderte Millionen Dollar Schadensersatz ausgeworfen werden können, das sind die sogenannten punitive damages. Der Strafschadensersatz. Wenn man so einem Anspruch ausgesetzt ist, als deutsches Unternehmen zum Beispiel, dann darf man sich an soweit schon mal bisschen entspannen, denn Strafschadensersatz eines amerikanischen Gerichts ... müsste aber erst mal von einem deutschen Gericht anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden, auf deutsche Vermögenswerte zugreifen zu können. Und das passiert nicht. Denn das verstößt gegen deutsche Rechtskonzepte und Dinge, die gegen deutsche Rechtskonzepte so verstoßen werden, von einem deutschen Richter Richterin nicht für vollstreckbar erklärt. Also punitive damages treffen das Vermögen in USA. Das ... Zu dem, was Firmen oft lesen und sehen als Hauptrisiken. Jetzt muss man aber auch sehen, alleine zu einem Prozess ausgesetzt zu sein. In den USA. Ohne jetzt an die zig und hunderte Millionen, die man im Zweifel nicht auf der hohen Kante hat nachzudenken. Allein schon die Hunderttausenden von Dollar oder Millionen von Dollar, die in so einen Prozess reingehen können. Oder in einen Vergleich gehen müssten, den Prozess zu vermeiden. Die tun natürlich schon weh, deswegen ist es wichtig, seine Hausaufgaben zu machen. Deswegen fange ich auch mit dem Thema Versicherung an. Und nicht mit dem Thema Schutzformel oder richtige Warnhinweise. Das geht dann Hand in Hand. Das kann man nicht. Man kann nicht das eine machen ohne das andere. Die Versicherer erwarten, dass die Produktdokumentation so geschrieben ist, dass Ansprüche minimiert werden. Aber die echten Risiken liegen nicht im... Also, es ist ein Risiko, ich will es nicht... will jetzt nicht kleinreden, aber allein vom Volumen liegen die echten Risiken nicht bei Produkthaftung und nicht bei Piercing of the corporate way, sondern im Bereich Employment und im Bereich Breach of Contract. Und deswegen muss man auch mit Amerikanern sehr genau in die Commercial Agreements schauen und in Kundenverträge und schauen, was gibt man da an Gewährleistung zum Beispiel. Weil ich hat es schon gesagt. Verbraucherschutzrichtlinie der EU ist, ist tolle Sache für uns in der EU. In den USA gibt es das so nicht. Und das gibt es schon mal gar nicht im B2B-Bereich. Das ist also eine fixe Gewährleistungsansprüche. Und es gibt, in Deutschland auch, stillschweigende Zusicherungen, die man aber ausschließen kann. Die Systeme sind grundverschieden. Und da gibt es natürlich Hausaufgaben zu machen. Aber Das und dann der Bereich Employment, sind die Themen, am meisten das, was einem ins Gesicht springt oder explodiert. Pulse: Und was ist mit der persönlichen Haftung des Geschäftsführers oder des Gründers? Gibt es da Risiken? Moritz Masberg: Da gibt es auch Risiken, die, klar, Directors und Officers können und werden auch gerne mit verklagt. Die sind nicht öffentlich, es gibt in den USA kein Anhaltsregister und keine Publizität, aber es sind in dem Prozess Informationen, die der Discovery, also der Beweiserlebung unterliegen, heißt, eine Firma, die unsere US-Tochter verklagt, könnte... blitzartig eine Anspruch stellen auf Offenlegung bestimmter Firmeninformationen und dann auch in einer amended complaint, in einer Klagerabweiterung Directors und Officers in der Klage hinzuziehen. Das wird oft gemacht, den Druck zu erhöhen auf die Beteiligten. Und weil sich dann auch die alle Anwalt nehmen müssen, Zweifel gemeinsam verteidigt werden, wenn das für alle Beklagten sinnvoll ist. Aber es erhöht die Kosten auf der beklagten Seite enorm. Neben persönlichen Druck, weil es hinterher zwar Freistellungen geben mag, aber die nicht direkt einspringen. Auch hier ist das Stichwort, abgesehen davon, dass man sich immer ordentlich verhalten muss, das Thema Versicherung. Und es gibt nämlich auch, wenn man sich ordentlich verhält, genug Firmen, die im Hinblick auf den Druck auf einen Vergleich trotzdem erst mal losklagen, weil sie nicht das Risiko tragen, wie in Deutschland oder in anderen Zivilrechtsländern am Ende auch auf den Anwaltskosten der beklagten Seite sitzen zu bleiben, wenn sie unterliegen. Jede Partei trägt die eigenen Kosten. Und deswegen gibt es eben gerade im Patentbereich und in vielen anderen Bereichen diese Trolle, die ... erst mal eine Klage einreichen, auch gegen Officers und Directors, da am Ende eine Summe zu erreichen. Und diese Summe wird immer abgewogen gegen die erwartbaren Prozesskosten, ist klar. auch wenn man am Ende auch siegen würde. Pulse: Okay, dann lass uns mal in die aktuellen Entwicklungen reinschauen und vielleicht in den einen oder anderen Sneakpeak. Welche regulatorischen und politischen Entwicklungen sollte der Gründer dann tatsächlich auch im Blick behalten? Also natürlich gibt es da immer mal wieder den Switch von Rot nach Blau. Nichtsdestotrotz macht es vielleicht Sinn, sich da tatsächlich im Detail mit zu beschäftigen, wenn man sagt, dass das theoretisch in den nächsten zwei, drei, vier Jahren in Betracht kommt, in die USA zu expandieren, Moritz Masberg: Ja, absolut. es ist sehr spannend zu sehen, dass das Trump-1 für unsere Praxis, bis Covid natürlich, wo es alles eingefroren hat, unglaublich boomende Zeit war. Diese Flat Tax für Corporations von 21 Prozent, Federal Tax und viele Erleichterungen. die für Unternehmen da kamen, haben einen Riesenansturm an Firmen in den USA ausgelöst. Das ist jetzt schon länger nicht mehr so. Trump 2 ist ganz anders als Trump 1. viele, viele Firmen und interessierte Firmen sind immer noch in einer Warteschleife, Parkposition. Erst mal hat man gesagt... Schauen wir mal, wie er ins Amt kommt, schauen wir mal das erste halbe Jahr an. Und das verlängerte sich immer weiter. Jetzt schauen Schielen alle auf die Midterms. Und die Gründungen sind sicherlich deutlich zurückgegangen. Der ganze Tarifstreit, der auch mich stark beschäftigt, jetzt vor allem die Rückerstattungen Phase 1 und Phase 2, der Rückerstattung vom Supreme Court für unrechtmäßig erklärten AIPA-Tariffs. All das ist natürlich... eine Katastrophe und vom Iran und der Straße, der muss man gar nicht sprechen. Im Grunde hat sich das Business aber nicht verändert. Ich sehe eben weniger Firmengründungen und ich sehe viel mehr Firmen, die hier vielleicht bereits kleine Sales und Service Units hatten und jetzt tatsächlich den Schritt gehen, eine Produktion aufzumachen. Das ist nicht so, dass wenn ich früher 50 bis 70 Firmen im Jahr gegründet, mitgegründet habe, dass ich jetzt 50 bis 70 Standorte eröffnete. Der Aufwand einer Firmengründung, wenn du mir jetzt Bescheid sagst, heute ist Samstag, da arbeiten keine, auch in den USA, nicht in den Behörden. Aber wenn du mir Montagmorgen Bescheid sagst, dann habe ich Montagmittag die Firma gegründet. Ein Standortaufbau ist natürlich ganz anderes Projekt. Aber ich sehe viel mehr Standortschaffung in den USA. Da ist er an, da hat es... sich am Ende auch zu meiner Überraschung bisschen bewaltet, man, obwohl man auch hätte sagen können, Trump ist auch in ein paar Jahren wieder weg, dass man trotzdem den Schritt geht, so langfristiges Projekt anzugehen während dieser Amtszeit. Ich muss aber sagen, im Grunde hat sich rechtlich nicht allzu viel getan. Und wir sind ohnehin immer in den sehen jetzt von Zöllen, die hoffentlich eines Tages wieder runtergefahren werden. Als meine Meinung. Sind wir ansonsten immer im Recht der 50 Bundesstaaten. Und da haben wir eben weiterhin ein großes Angebot von verschiedenen Rahmenbedingungen. Da kommen wir auch gleich aufs Thema Standortwahl, was wesentlich komplexer ist als jetzt... nur der Rechtsraum oder meinetwegen Steuersätze. Ich sehe die Haupteinschneidepunkte durch diese aktuelle Regierung im Bereich Business Immigration und eine allgemeine Zurückhaltung von Firmen, jetzt gerade herzugehen. Aber das Land ist weiterhin open for business und es brummt. Und wir sehen die Techfirmen, wir sehen viel im BC- und PI-Bereich. Das ist weniger meine Domäne, aber meines Büro-Nachbarn und fünf weiterer hier den Gang runter. die kommen aus der Arbeit nicht raus. Hier wird weiterhin viel bewegt, anders als das vielleicht in internationalen Medien, deutschen Medien, den Schluss zulassen würde. Oder einen anderen Schluss. Pulse: Siehst du denn auch Lichtblicke? Ist da ein Gesetz am Kommen, wo sagst, das ist tatsächlich was, wo Start-ups oder Gründer und Unternehmer drauf hoffen können? Gibt es da irgendwas? In Europa haben wir den Lichtblick in Richtung der EU-Ink. Wie auch immer das nachher tatsächlich real ausgestaltet wird. Gibt es da was in den USA, was irgendwo vergleichbar ist? Moritz Masberg: Ich bin mir sicher, dass es da was gibt. Ich muss mal überlegen. Ich habe jetzt nichts Vergleichbares auf dem Schirm. haben die Instrumente, auch die EU-ING, wir hören es ja schon am Namen. Da hat man sich offenbar auch ein bisschen was in den USA abgeguckt mit dem Modell. Und vieles kommt von hier. Ich habe gerade keine große Maßnahme im Blick, die im Kongress liegt oder von den Parteien vorgetragen wird. Also insbesondere jetzt in unserem Bereich. Ich bin aber tatsächlich recht optimistisch und der Meinung, dass die Gegebenheiten im Moment Abgesehen natürlich von der Unsicherheit, wo ich größtes Verständnis für habe, dass man im Moment in einer Parkposition ist und schaut, hoffentlich einigermaßen, zumindest verlässlich planbar für zwei Jahre, mal Zollfragen geklärt sind. Wovon man im Moment leider nicht ausgehen kann. Aber abgesehen davon sehe ich regulatorisch keine große Erschütterung, Bewegung in die eine oder andere Richtung, sondern tatsächlich von vor Trump bis heute hat sich in meinem Geschäft, in der Beratung, Kaum was verändert. Aber meine Beratung findet eben auch statt in Schutzvorhaftungen, Commercial Agreements, IP-Schutz, Regulatory Compliance und ein paar anderen kleineren Themen. Es gab ein paar Änderungen, die wurden wieder eingestampft. Es gab die Schaffung des Transparenzregisters, auch hier in den USA. Wurde, sobald Trump im Anfall, wieder zurückgenommen. Wir hatten Es ist nicht so, dass Trump sich als großer Einbringer von Gesetzen, abgesehen von der Big Beautiful Bill, hervorgetan hat, sondern eben sowieso mit Executive Orders agiert. das ist nichts, was meine Mandanten oder unsere International Practice in der Regel direkt betrifft. Wie gesagt, immer mit Ausnahme des großen Themas Zoll. Pulse: Was am Ende aber auch tatsächlich beruhigend ist, dass da zumindest ein gewisses Maß an Stabilität herrscht, losgelöst von den Zöllen. Und auch da scheint ja meist das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein. Was wären denn deine top drei Empfehlungen für Gründer, die sich jetzt tatsächlich gedanklich damit beschäftigen, den Weg in die USA zu gehen? Du würdest sagen, das sind wirklich die drei Empfehlungen, mit denen solltet ihr euch beschäftigen, bevor ihr in Gesprächen mit mir einsteigt. Moritz Masberg: Hui. Also ich spreche immer auch gerne einfach mal zu brainstormen und zu gucken, wo steht man. Ich würde, also klar, die erste Frage ist, habe ich da einen Markt? Sehe ich überhaupt schon Wünsche von Kunden nach so was? Und sehe ich vielleicht ähnliche Angebote? Denn man darf leider nicht davon ausgehen, dass die Amerikaner auf Made in Germany gewartet haben und Produkte aus Deutschland, sondern eine Folge dieses großen Marktes mit seinen großen Chancen. ist eben auch, dass man in den USA direkt in einem echten, harten, globalen Wettbewerb mit sehr anspruchsvoller Kundschaft steht und zahlungskräftiger Kundschaft. Und damit kommt eben auch das Anspruchsdenken. Also wir haben deutlich mehr Wünsche nach, oder wir, der Amerikane an sich, der ist deutlich serviceorientierter als wir das sind. Und dafür sollte man ein Apparat in der Lage sein, zu schaffen, das auch zu bedienen. Und das ist eben nicht eine deutsche Handynummer oder eine deutsche Telefonnummer, auf der ein Amerikaner anrufen muss, man zu amerikanischen Geschäftszeiten und zur Westküstenzeit und zur Ostküstenzeit jemanden haben, der, wenn was knallt, ans Telefon gehen kann, wenn Probleme bestehen. Das ist Das sind alles Dinge, man beschürmen muss. ich greife vor, es kommt immer auf das Produkt an. wenn man ... Da stellen sich im Zweifel andere Fragen. Hat man bereits ... Sieht man bereits einen Markt? Hat man bereits mehr und mehr Wünsche von Kunden oder Geschäftspartnern? Kommt mal in die USA. Wenn man das alles nicht hat, fängt man vielleicht in bestimmten Bereichen mit E-Commerce an. Und sieht dann auch dort, dass, wenn es einigermaßen läuft ... dass man das vielleicht erweitern möchte und nicht nur von einem großen primären Prime-Anbieter auf andere Distributoren eingehen möchte oder zugehen möchte, darüber den Markt noch besser abzudecken. dann kommen schnell die Fragen hin zu denen, die wir besprochen haben. Was brauche ich dann als Setup? Aber um es mal auf ... Ich versuch's noch mal auf den Punkt zu bringen. Die drei Dinge ... Klar, besteht überhaupt ein Markt und wie ist der beschaffen und wie kann ich da ran? Bin ich in der Lage schon ... die Kosten, damit einhergehen, auch zu stemmen? Ich hab's schon gesagt, man darf nicht davon ausgehen, dass man hier schnell mit einer Firmengründung ... die größte Hürde genommen hat. Das ist einfacher bürokratischer Akt, der wie gesagt schnell erledigt ist, sondern ich bemühe mich, die Leute frei zu halten von all diesen lästigen Themen, das Modell, damit sie sich auf den Vertrieb konzentrieren können. Und dann im Vertrieb ist die Frage, wer macht das? Soll das überhaupt jemand aus Deutschland machen, den man mit einem E2-Visa rüber schickt oder sucht man sich vor Ort Leute? Und wie geht man das an? Da spreche ich gerne und oft auch mit Firmen aller Größen und sehe, dass der Schuh an ganz unterschiedlichen Stellen drückt. Man braucht ein bisschen Geld und man muss nicht den EU-Markt völlig erschöpft haben, bevor man in die USA geht. würde auch sagen, man kann das schon früh mal auf die Landkarte setzen. Aber man muss wissen, was so alles auf einen zukommt. Ob man das jetzt regional eingegrenzt macht oder direkt national loslegen möchte. Die Kosten sind in jedem Falle nicht unerheblich. Das waren jetzt nur zwei Punkte eigentlich. Drittens, vielleicht mit Firmen sprechen, die schon da sind und sehen, dass man sich nicht nur für Recht und nicht nur für Steuern, sondern insgesamt auch mit Beratern aufstellt. Eure Organisation hat tolles Speaker zu Themen, die auch hier ein bisschen reingreifen. Pulse: Ja, was ist? Moritz Masberg: wo sicherlich ein toller Pool von Know-how besteht, auch beim Thema Versicherung, was tatsächlich enorm wichtig ist, würde ich im Zweifel mich nicht nur auf das verlassen, was mir der deutsche Versicherungsbetreter sagt, sondern es sollte jemand sein wie im Recht und wie in Steuern, der sich in den USA auskennt. Also Know-how zusammen tragen aus verschiedenen Bereichen ist sicherlich eine hervorragende Vorbereitung. Pulse: Ja, das waren drei Top-Punkte. Ich denke, das werden wir auch noch mal zusammenfassen und am Ende bereitstellen, dass wir das in einer Art von Listenform zusammenfassen. Klar ist, dass es wahnsinnig schwer ist, das gesamte US-amerikanische Konzept innerhalb von einer Stunde irgendwo zu durchdenken. Aber ich glaube, wir haben es geschafft, alle verschiedenen Bausteine, die man tatsächlich so groß anreißen kann, einmal zusammenzufassen. Von daher, Moritz, ganz, ganz vielen Dank dafür, für dein Investment, nicht nur in diese Session, sondern natürlich auch in die gesamte Gründerszene, die dahinter steht, irgendwo, da die ersten Schritte zu gehen. Wir werden es so machen, dass wir das Ganze bei unserem Partner Memberspot mit hochladen werden. Da werden wir auch Moritz LinkedIn-Account mit verbinden, bzw. verbinden mit darstellen, dass jeder, interessiert ist, da eben dann direkt bei Moritz auf sein Profil kommen kann. Von daher, Moritz, ganz, ganz vielen Dank für deine Zeit. und gerne auf eine nächste Runde in den nächsten Monaten. Moritz Masberg: Würde ich mich sehr freuen. Danke Alex, danke für die Gelegenheit und ja, freue mich wenn Fragen kommen. Alles Gute. Pulse: Danke, bis dann!